Eine Brustvergrößerungsoperation kann bei Personen durchgeführt werden, die keine gesundheitlichen Probleme haben, die eine Operation verhindern, und zwar ab dem 18. Lebensjahr, wenn die Brustentwicklung abgeschlossen ist.
Eine Brustvergrößerungsoperation kann bei Personen durchgeführt werden, die keine gesundheitlichen Probleme haben, die eine Operation verhindern, und zwar ab dem 18. Lebensjahr, wenn die Brustentwicklung abgeschlossen ist.